Anpassungslehrgang für zugewanderte Pflegefachkräfte

für ausländische Fachkräfte im Ausbildungsberuf Gesundheits- und Krankenpflege (SGB III § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten können, ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation notwendig.
Ein Anpassungslehrgang ist eine Ausgleichsmaßnahme für reglementierte Berufe. Sie lernen bei diesem Lehrgang das, was Ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlt. Durch die erfolgreiche Teilnahme können Sie die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf ausgleichen und die volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen erlangen.

Nach erfolgreichem Absolvieren des Lehrgangs und anschließendem Bestehen der Prüfung kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Ausländisches Diplom oder Zeugnis über den Abschluss einer Ausbildung der Krankenpflege im Heimatland
  • Anerkennungsbescheid des zuständigen Regierungspräsidiums
  • Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen.
  • Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft

 

Inhalte der Maßnahme

Die theoretischen Inhalte orientieren sich an den thematischen Schwerpunkten der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe sowie an den pflegerischen Kompetenzen der EU-Richtlinien.

Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche:

-    Naturwissenschaft/Biologie, medizinische Diagnostik und Therapie
-    Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen
-    Geistes- und Sozialwissenschaftliche Grundlagen, berufliche Anforderungen sowie Zusammenarbeit in Gruppen und Teams
-    Prüfungsvorbereitung

Die praktische Ausbildung erfolgt in Kooperation mit unseren Partnerkrankenhäusern oder bei Ihrem eventuellen Arbeitgeber und umfasst folgende Schwerpunkte:

-    Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, dokumentieren und evaluieren
-    Bei pflegebedürftigen Patienten Maßnahmen der Grundpflege und der Behandlungspflege durchführen
-    Patienten und Angehörige beraten, anleiten
-    Organisieren und Verwalten


Finanzierung

  • Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
  • Selbstzahler können die Kosten auch in bequemen Teilraten begleichen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot
  • Der Anpassungslehrgang ist AZAV zertifiziert.

 

Hinweis

  • Theoretischer Maßnahmenanteil 13 Wochen in Vollzeit oder 21 Wochen in Teilzeit : 520 UE
  • Praktischer Maßnahmenanteil 4 Wochen: 160 Stunden in einem Krankenhaus
  • Je nach Bescheid können die geforderten Stunden abweichen. Wir unterstützen Sie gerne.
  • Wir unterstützen Sie bei der Zusammenarbeit mit den Behörden und organisieren Ihnen Ihre Praxiseinsätze! 
  • Der Anpassungslehrgang wird in Kooperation mit dem Pflegekolleg Winterberg durchgeführt. 
  • Pflegekolleg Winterberg www.pflegekolleg-winterberg.de

Flyer zum Download