Der Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland in diesem Beruf arbeiten können, ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation notwendig.
Ein Anpassungslehrgang ist eine Ausgleichsmaßnahme für reglementierte Berufe. Sie lernen bei diesem Lehrgang das, was Ihnen für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation noch fehlt. Durch die erfolgreiche Teilnahme können Sie die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf ausgleichen und die volle Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikationen erlangen.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Lehrgangs und anschließendem Bestehen der Prüfung kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in beantragt werden.
Voraussetzungen
Inhalte der Maßnahme
Die theoretischen Inhalte orientieren sich an den thematischen Schwerpunkten der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pflegeberufe sowie an den pflegerischen Kompetenzen der EU-Richtlinien.
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche:
- Naturwissenschaft/Biologie, medizinische Diagnostik und Therapie
- Wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen
- Geistes- und Sozialwissenschaftliche Grundlagen, berufliche Anforderungen sowie Zusammenarbeit in Gruppen und Teams
- Prüfungsvorbereitung
Die praktische Ausbildung erfolgt in Kooperation mit unseren Partnerkrankenhäusern oder bei Ihrem eventuellen Arbeitgeber und umfasst folgende Schwerpunkte:
- Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, dokumentieren und evaluieren
- Bei pflegebedürftigen Patienten Maßnahmen der Grundpflege und der Behandlungspflege durchführen
- Patienten und Angehörige beraten, anleiten
- Organisieren und Verwalten
Finanzierung
Hinweis