Sozialcoaching - konkrete Alltagshilfe geben

(SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Ziel der Maßnahme Sozialcoaching ist es, konkrete Alltagshilfe zu geben, so dass die Teilnehmer nachhaltig aktiviert werden. Sie sollen bei der Bewältigung von überwiegend in der Person liegenden Vermittlungshemmnissen unterstützt werden.

Sofort- und Stabilisierungscoaching

(SGB III § 45 Abs. 1 Nr. 1) 

Diese Maßnahme dient der Stabilisierung von geförderten und ungeförderten Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen, um eine Beendigung oder vorzeitige Beendigung der Beschäftigung zu verhindern.

Servicepoint Arbeit und Ausbildung 

(SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Ziel der Maßnahme „Servicepoint für Arbeit und Ausbildung“ ist es, jungen Menschen an den Ausbildungs– und Ausbildungsmarkt heranzuführen.

Mobile Integrationshilfe für Migranten

Die Maßnahme soll jungen Menschen durch systematische Begleitung und aufsuchende soziale Arbeit helfen, Vermittlungshemmnisse zu beseitigen oder zu verringern.

Individuelles Business Sprachtraining Deutsch

(§ 45 Abs. 1 S.1 Nr. 2)

Ziel der Maßnahme ist es, dass die Teilnehmer berufsbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache erlangen bzw. vertiefen. Das Sprachtraining dient in erster Linie dem Erwerb bzw. der Steigerung der kommunikativen Kompetenz im Berufsalltag.

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für zugewanderte Pflegefachkräfte

(SGB III §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) (Gruppenmaßnahme)

Ziel der Maßnahme ist die Erlangung der Gleichwertigkeit zu in Deutschland ausgebildeten Pflegefachkräften.

Anpassungslehrgang für zugewanderte Pflegefachkräfte

In direkter Kooperation mit dem Pflegekolleg Winterberg.

Ziel der Maßnahme ist die Erlangung der Gleichwertigkeit zu in Deutschland ausgebildeten Pflegefachkräften.