Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung 

für ausländische Fachkräfte im Ausbildungsberuf Gesundheits- und Krankenpflege (Vollzeit) (SGB III § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung (§ 20b, Abs. 3 KrPflAPrv) und kann im Rahmen der Anerkennung einer im Ausland (Drittstaat) abgeschlossenen Ausbildung abgelegt werden. Unser Lehrgang sorgt in Form von theoretischem und praktischem Unterricht dafür, dass die ausländischen Pflegefachkräfte bestmöglich auf diese Prüfung vorbereitet sind. Die Maßnahme findet in Kooperation mit dem Pflegekolleg Winterberg statt.

Voraussetzungen

  • Im Ausland absolvierte Pflegeausbildung
  • Diplom (ins Deutsche übersetzte Kopie)
  • Schriftliche Empfehlung der Bezirksregierung
  • Sprachkenntnisse auf B2-Niveau oder telc Deutsch B1-B2 Pflege
  • Teilnahme an einem Informationsgespräch
  • Bestehen eines Tests im Fachbereich Anatomie (von uns durchgeführt)

 

Inhalte der Maßnahme

  • Erkennung, Erfassung und Bewertung von Pflegesituationen
  • Auswahl, Durchführung und Auswertung von Pflegemaßnahmen
  • Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen
  • Teilnahme und Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
  • Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Fachsprache Pflege / Medizin


Finanzierung

  • Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
  • Selbstzahler können die Kosten auch in bequemen Teilraten begleichen. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot

 

Hinweis

  • Vollzeit 
  • Theorerischer Maßnahmenanteil 8 Wochen: 320 UE (je 45 min)
  • Praktischer Maßnahmenanteil 4 Wochen: 160 Stunden in einem Krankenhaus
  • Pflegekolleg Winterberg www.pflegekolleg-winterberg.de

Flyer zum Download