Sozialcoaching- konkrete Alltagshilfe geben

(SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Wir möchten Menschen dabei unterstützen, in den Arbeitsmarkt zu kommen. Hierbei legen wir den Schwerpunkt auf erwachsene Menschen, die mehr als ein Jahr arbeitslos sind, auf Jugendliche, die noch nicht in den Arbeitsmarkt gelangen konnten, Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland gekommen sind oder Menschen mit einer Behinderung.
 

Ziele

Ziel der Maßnahme "Sozialcoaching- konkrete Alltagshilfe geben" ist es, dass die Teilnehmer wieder eine Perspektive für ihr Leben bekommen. Unser Ansatz hierzu ist der, dass wir Menschen dabei unterstützen, aktiv am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Dies soll der erste Schritt sein, auf dem der Teilnehmer aufbauen kann, um zufriedener und aktiver zu leben.
 

Vorgehen

  • Wir kommen zu ihnen (Aufsuchende Sozialarbeit)
  • Motivierung, Dinge zu ändern und aktiv zu werden.
  • Feststellung, wie die berufliche und/oder die private Situation ist.
  • Erweiterung und Vertiefung des berufsbezogenen Wortschatzes.
  • Unterstützung dabei, dem Tag des Teilnehmers eine Ordnung zu geben. Auf Wunsch wird das nächste Umfeld einbezogen.
  • Klärung von akuten Problemen wie z. B. Kinderbetreuung, Wohnungssuche oder Zwangsräumung, einschließlich Begleitung und Unterstützung.
  • Vorbereitung von Behördengängen, wie z.B. Ausfüllen eines Antrages, Beschaffung notwendiger Unterlagen, inkl. Begleitung
  • Hilfestellung beim Umgang mit Geld inkl. Unterstützung und Begleitung beim Umgang mit einer Schuldnerberatung
  • Liegt eine Suchtproblematik vor, wird bei der entsprechenden Bereitschaft, Kontakte zu Hilfe– und Beratungsstellen hergestellt
  • Unterstützung beim Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. beim Bewerbungstraining, d. h. Feststellung der Fähigkeiten des Teilnehmers, Stellensuche, Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche oder Telefonkontakt


Finanzierung

Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

 

Hinweis

  • Einzelmaßnahme
  • Umfang: bis zu 282 Stunden (je 45 Minuten) in einem Zeitraum von bis zu sechs Monate

Flyer zum Download