Wen wollen wir ansprechen?
Alle förderfähigen Personen nach SBG II und SGB III
Was wollen wir erreichen?
Ziel der AVGS- Maßnahme ist es, dass die Teilnehmer berufsbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache durch Einzelcoaching erlangen bzw. vertiefen. Das Sprachtraining dient in erster Linie dem Erwerb bzw. der Steigerung der kommunikativen Kompetenz im Berufsalltag.
Inhalte
Teil 1: Einführungstraining
- Sprachstandprüfung zur Ermittlung des aktuellen Sprachniveaus und zur kontinuierlichen Feststellung des Veränderungsprozesses
- Aufbau bzw. Erweiterung des berufsbezogenen Wortschatzes
- Einführungstraining zu unterschiedlichen Dialogsituationen
- Allgemeines und berufsbezogenes Telefontraining
- Kommunikationsgrundlagen für das Vorstellungsgespräch
- Übung und grundlegende Vertiefung der vorhandenen Schriftsprache (Grammatik/Rechtschreibung/Satzbau) zur Verbesserung des vorhandenen Sprachniveaus.
Teil 2: Aufbautraining
- Befähigung zur spontanen Kommunikation in verschiedenen Situationen des beruflichen und privaten Alltags
- Simulation von Gesprächssituationen im Berufsalltag
- Erweiterung der Fachterminologie zur sicheren Anwendung im Berufsalltag
- Erarbeitung berufsbezogener Kenntnisse zu Themen wie Löhne, Gehälter, Einkommensarten, Steuerklassen, Sozialabgaben etc.
- Befähigung, Telefonate richtig zu strukturieren, beginnend beim korrekten und deutlichen Melden bis hin zu einer klaren Formulierung des Anliegens
- Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für ein Telefonat
- Befähigung, selbstständig den eigenen Lebenslauf und Wünsche bzw. Ziele formulieren zu können, wie auch spontan auf Fragen antworten zu können.
- Erweiterung und Vertiefung der erlernten und vorhandenen Schriftsprache
- (Übungen zum Satzbau und Satzgefüge, Vertiefung von Grammatik und deren Regeln; Übungen zum Leseverstehen)
- Befähigung zur selbstständigen Gestaltung und Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen
- Sprachstandprüfung zur Ermittlung des veränderten Sprachniveaus unter realen Prüfungsbedingungen
Wie wird die Maßnahme finanziert?
Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Bitte beachten!
- Einzelmaßnahme
- Umfang: bis zu 150 Stunden (je 45 Minuten)
- Teilzeit oder Vollzeit
- Individueller Beginn nach Absprache