Sofort- und Stabilisierungscoaching

(SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Diese Maßnahme dient der Stabilisierung von geförderten und ungeförderten Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen, um eine Beendigung oder vorzeitige Beendigung der Beschäftigung zu verhindern.
 

Ziele

Ziel der Maßnahme ist die Identifikation, Klärung und der beginnende Abbau von vermittlungshemmenden Problemen in Akutlagen wie z.B.

  • plötzlich auftretende Änderungen im privaten Umfeld
  • Schuldenproblematiken
  • Kurzfristige Kündigungserfahrungen
  • aufenthaltsrechtliche Probleme
  • Wohnungsproblematiken, z.B.:

                   - Kündigung

                   - Nachzahlungen

                   - Obdachlosigkeit

  • Plötzliche physische und / oder psychische Problemlagen, welche eine fachärztliche / fachklinische Anbindung erfordern
  • Suchtproblematiken, Rückfall
  • Probleme Alleinerziehende
  • Probleme bei Straffälligkeit, Strafbefehlen
  • und Sozialstunden

Vorgehen

  • Biografisches Interview
  • Individuelle Potenzialanalyse
  • systemische Beratungsansätze
  • Interviewtechniken mit Fokus auf Selbstwirksamkeitserfahrungen
  • Methoden der sozialen Arbeit wie klientenorientierte Beratung wie z.B.

                    - Lebensweltorientierung

                    - Einzelfallhilfe

                    - Gemeinwesenarbeit

                    - Konfliktmediation

                    - Konfliktintervention

                    - Familienhilfe


Finanzierung

Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

 

Hinweis

  • Einzelmaßnahme
  • Aufsuchendes Sozialcoaching
  • Umfang: bis zu 25 UE (je 45 Minuten) in einem Zeitraum bis zu 8 Wochen
  • Teilzeit
  • Individueller Beginn nach Absprache

Flyer zum Download